
Studium
Der Begriff Studium hat eine große Bandbreite.
Studiert wird an Universitäten oder an Hochschulen, man kann aber
auch an anderen Akademien, studieren, wenn sie mit einer Hochschule
gleichgestellt ist. Auch eine Weiterbildung an Berufsakademien
bezeichnet man als Studium. Dabei gehören Praktika, Vorlesungen und
Seminare, sowie natürlich das Selbststudium dazu.
Die Prüfungen Das erlernte Wissen wird in
einer Abschlussprüfung, einer Klausur oder aber auch in einer
Teilprüfung, die meist Semester begleitend sind, abgelegt. Mit
einer Examensarbeit schließt man das Studium dann ab.
Kostenpunkt Studieren ist nicht, wie in
Schulen, kostenlos. Die monatlichen Studiengebühren belaufen sich
in Deutschland auf ca. 700-800 Euro. Jedoch gibt es die Möglichkeit
der staatlichen Förderung, so dass man die Kosten nicht allein
bestreiten muss.
Voraussetzungen
Um überhaupt für das Studium
zugelassen zu werden, sollte man mindestens über die Hochschulreife
verfügen. Universitäten verlangen Abitur oder zumindest eine
fachgebundene Hochschulreife. Wer eine Ausbildung, welche
mindestens zwei Jahre dauerte und dazu noch über drei Jahre
Berufserfahrung verfügt, hat ein fachgebundenes Zugangsrecht.
Fachwirte, Meister und Techniker haben ohne Probezeiten,
Fachgebundenheit oder Eignungstests ein allgemeines Hochschulrecht.
So hat man auch, Ohne Abitur gemacht zu haben, die Möglichkeit auf
ein Studium. Eine weitere Voraussetzung ist die Ausstattung für das Studium.
Denn auch hier sind Kugelschreiber und Tasche gefragt. Weitere Informationen zu
Schulranzen und Taschen finden sie auf
http://www.schulranzen-tipp.de.
Welches Studium Zur Auswahl stehen der Diplom
Studiengang, der Magister Atrium, das Bachelor und Master Studium,
Kirchliche und Künstlerische Abschlüsse, sowie das Staatsexamen.
Letzteres wird durch das Studium der Medizin, Zahnmedizin als auch
Veterinärmedizin, der Rechtswissenschaft, Lehrämtern,
Lebensmittelchemie und Pharmazie erlangt. Allerdings bestehen diese
Studien aus mehreren Abschnittsprüfungen. Geprüft wird hierbei aber
nicht in den Hochschulen, sondern in den staatlichen, dafür
zuständigen Ämtern.
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